AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Holzplatten AG
 

1. Geltungsbereich und Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Holzplatten AG, Weberrütistrasse 10, 8833 Samstagern ZH, mit Zweigniederlassung Erlenstrasse 5, 8865 Bilten GL, gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Holzplatten AG mit ihrer Kundschaft. Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Holzplatten AG. Kundinnen und Kunden bestätigen beim Artikelkauf, bei der Bestellung von Türen inkl. Montage, bei der Nutzung der Website und des Onlineshops sowie bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen. Es gelten die beim Vertragsabschluss jeweils gültigen AGB.
 

2. Vertragsabschluss

Ausgestellte Offerten sind für die Holzplatten AG während der darin angegebenen Zeitdauer bindend. Im Übrigen sind sämtliche von der Holzplatten AG vor Vertragsschluss bekannt gegebene Angebote, Termine und Fristen freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss mit Kundinnen und Kunden kommt mit dem Akzept der Offerte durch die Kundschaft und mit Zustellung der entsprechenden Auftragsbestätigung an diese zustande. Auftragsbestätigungen sind in jedem Fall sofort nach Erhalt zu kontrollieren und Abweichungen sind der Holzplatten AG unverzüglich mitzuteilen. Für Fehler, die aus Nichtbeachten einer Auftragsbestätigung resultieren, übernimmt die Holzplatten AG keine Haftung. Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass bestellte Artikel nicht geliefert oder bestellte Leistungen nicht oder nicht vollständig erbracht werden können, ist die Holzplatten AG berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung der Kundschaft bereits bei der Holzplatten AG eingegangen sein, wird die Zahlung der Kundschaft entsprechend zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft entsprechend von der Zahlungspflicht befreit. Die Holzplatten AG ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
 

3. Preise/Zahlung

Sofern nichts anderes vermerkt ist, verstehen sich die Preisangaben der Holzplatten AG im Webshop, bei Offerten sowie auf Prospekt- und Werbematerial unverpackt, in Schweizer Franken CHF, exklusive Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten für Lieferungen die gültigen Frachtkostensätze der Holzplatten AG. Bahn- und Postsendungen erfolgen mit Frachtbelastungen. Die Holzplatten AG ist berechtigt, nach Vertragsschluss erfolgte Preiserhöhungen von Lieferanten der Kundschaft weiterzuverrechnen. Weicht der erteilte Auftrag vom Angebot der Holzplatten AG ab, ist eine Preisanpassung vorbehalten. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. Die Holzplatten AG kann Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen. Verpackungs-, Versand- und Transportkosten werden, wo nicht anders vorgesehen, der Kundschaft zusätzlich verrechnet.

Die Bezahlung von Rechnungen hat innerhalb der auf der Rechnung definierten Zahlungsfrist zu erfolgen. Bei Zahlung auf Rechnung gerät die Kundschaft mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5 % pro Jahr. Befindet sich die Kundschaft in Zahlungsverzug behält sich die Holzplatten AG vor, Mahngebühren von CHF 20.– ab Mahnstufe 2 geltend zu machen. Eine eigenmächtige Verrechnung des Rechnungsbetrages mit einer allfälligen Forderung der Kundschaft gegen die Holzplatten AG ist ohne deren Zustimmung nicht zulässig. Gelieferte Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Holzplatten AG. Die Holzplatten AG behält sich das Recht vor, nicht bezahlte Ware zurückzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weiter behält sie sich das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen und/oder Kundinnen und Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen. Geht die verlangte Vorauszahlung nicht innert Frist ein, ist die Holzplatten AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz für bereits angefallene Kosten zu verlangen.
 

4. Lieferung, Prüfpflicht und Mängelrüge

Lieferungen werden an die von der Kundschaft in der Bestellung angegebene Adresse ausgeführt. Terminangaben sind als Richtwerte zu verstehen. Für allfällige Verzögerungen können keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Fristenüberschreitungen durch unsere Lieferwerke oder als Folge von höherer Gewalt berechtigen die Kundschaft weder zu Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatzforderungen. Mit dem Versand der Ware gehen Nutzen und Gefahr auf die Kundschaft über. Lieferungen erfolgen unfranko. Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert die Kundschaft die Annahme der Lieferung, kann die Holzplatten AG den Vertrag nach einer schriftlichen Rügemitteilung an die Kundschaft und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen.

Die Kundschaft ist verpflichtet, gelieferte Artikel sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel, für welche die Holzplatten AG Gewähr leistet, innert 8 Tagen schriftlich (E-Mail wird anerkannt) an die Holzplatten AG anzuzeigen. Danach gilt die Lieferung als akzeptiert. Bei Mängelrügen muss der Holzplatten AG die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Nachkontrolle, Instandstellung oder Ersatz der gelieferten Ware vorzunehmen. Ohne Absprache mit der Holzplatten AG vorgenommene Instandstellungsarbeiten oder sonstige Aufwendungen können in keinem Fall in Rechnung gestellt werden. Rücksendungen von mangelhaften Produkten an die Holzplatten AG erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Kundschaft. Diese hat den Artikel originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein und einer Beschreibung der Mängel an die Holzplatten AG zurückzuschicken. Ergibt sich bei der Prüfung durch die Holzplatten AG, dass der Artikel keine feststellbaren Mängel aufweist oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann die Holzplatten AG die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.
 

5. Warenretouren

Retouren beschränken sich ausschliesslich auf Lagerware der Holzplatten AG und können nur franko und in einwandfreiem Zustand und nach vorheriger Absprache mit der Holzplatten AG angenommen werden. Retournahmen durch die Logistik der Holzplatten AG sind nur bei Leerfahrtgelegenheit möglich. Für Umtriebe und Fracht kann ein Aufwandkostenanteil geltend gemacht werden. Anfallende Lieferantenkosten werden in jedem Fall weiterbelastet. Rücksendungen ohne vorherige Absprache werden nicht angenommen und nicht gutgeschrieben.
 

6. Annullation

Erteilte Aufträge können nur annulliert oder geändert werden, wenn die Ware noch nicht versandbereit bzw. noch nicht in Produktion oder bereits zugeschnitten ist. Ansonsten muss die Ware in jedem Fallkostenpflichtig übernommen werden.
 

7. Verpackung

Verpackungsmaterialien und Abdeckplatten dienen dem Schutz der gelieferten Ware und können nicht zurückgegeben werden. Deren Entsorgung und die Kosten hierfür sind Sache der Kundschaft. Kostenpflichtige Paletten und Verschläge werden in Rechnung gestellt. Diese werden bei Franko-Rückgabe, sofern in einwandfreiem Zustand, der Kundschaft wieder gutgeschrieben.
 

8. Gewährleistung

Die Holzplatten AG ist bestrebt, Artikel in einwandfreier Qualität zu liefern. Die Gewährleistungspflicht der Hersteller wird durch die Holzplatten AG ebenfalls übernommen. Es liegt im Ermessen der Holzplatten AG, die Gewährleistung durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises zu erbringen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Von der Gewährleistung werden die normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind, nicht erfasst. Ebenso wird die Gewährleistung für Verbrauchs- und Verschleissteile wegbedungen. Für Schäden aufgrund unsorgfältiger Behandlung, unsachgemässem eigenem Einbau oder eigener Reparaturen, ordentlicher Abnutzung, aufgrund Nichteinhaltung der geltenden Normen durch den Kunden oder durch Dritte, ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung oder Pflege oder aufgrund übermässiger Witterungseinwirkungen und sonstigen übermässigen physikalischen Einwirkungen übernimmt die Holzplatten AG keine Gewährleistung.


9. Dienstleistungen

Von der Holzplatten AG zur Verfügung gestellte technische Informationen wie Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben etc. sowie schriftliche oder telefonische technische Beratung verstehen sich als Dienstleistungen. Sie entbinden daher die Kundschaft nicht einer genauen Überprüfung. Für Unterlassung der Prüfpflicht von Merkblättern und Verarbeitungshinweisen durch die Kundschaft kann die Holzplatten AG in keinem Fall verantwortlich gemacht werden.


10. Lieferung und Montage von Türen und Türelementen

Für die Lieferung und die Montage von Türen werden die AGB um die Bestimmungen für die Lieferung und die Montage von Türen der Holzplatten AG ergänzt. Diese sind jeweils der Offerte sowie der Auftragsbestätigung angehängt.


11. Datenschutz

Der Schutz der Personendaten ihrer Kunden ist der Holzplatten AG wichtig. Die Holzplatten AG nimmt das Thema Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. Die Holzplatten AG verarbeitet und pflegt Personendaten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes (FMG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO). Die Kundschaft ist damit einverstanden, dass die Holzplatten AG ihre Daten zur Durchführung von Werbemassnahmen (online oder Print) gebraucht, insbesondere um ihr Informationen über Angebote zukommen zu lassen. Die Kundschaft hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an die Holzplatten AG.


12. Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung. Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Artikelkauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen. Der Gerichtsstand ist Zürich.

Samstagern, Juli 2024